19.02.2020
Erhöhung des Grenzwertes für Kleinunternehmer
Der Grenzwert für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung wurde von 17.500 € auf 22.000 € erhöht. Damit wurde nun eine längst überfällige Anpassung vorgenommen, die gerade nebenberuflich Selbständigen eine erhebliche Vereinfachung ermöglicht.