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19.02.2020

Erhöhung des Grenzwertes für Kleinunternehmer

Der Grenzwert für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung wurde von 17.500 € auf 22.000 € erhöht. Damit wurde nun eine längst überfällige Anpassung vorgenommen, die gerade nebenberuflich Selbständigen eine erhebliche Vereinfachung ermöglicht.