15.02.2018
Kassen-Nachschau
Bei Betrieben, die über eine Ladenkasse verfügen, hat das Finanzamt die Möglichkeit eine sog. Kassen-Nachschau durchzuführen. Ein Finanzbeamter kann unangekündigt erscheinen und die Kassenführung prüfen.
Unseren Mandanten stehen wir bei Prüfungen sofort zur Seite. Ein Anruf genügt, wir führen Sie dann Schritt für Schritt durch die Prüfung.