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27.06.2017

Kleinbetragsrechnungen

Rückwirkend ab dem 01.01.2017 hat der Gesetzgeber die sog. Kleinbetragsregelung ausgeweitet. Bei betrieblichen Ausgaben bis netto 250,- € sind nun keine vollständigen Rechnungen mehr erforderlich. Die Anforderungen an Kleinbetragsrechnungen bleiben unverändert, nur der Betrag wurde von 150 auf 250 € angehoben. Dies erleichtert den Belegnachweis erheblich.