25.06.2011
Neue Formulare für Umsatzsteuervoranmeldungen ab 01.07.2011
Zum 01.07.2011 wird umsatzsteuerlich das sog. Reverse-charge-Verfahren ausgedehnt. Aus der Baubranche ist das System bereits bekannt und betrifft nur Dienstleistungen, die von einem Unternehmer an einen anderen Unternehmer erbracht werden. Privatpersonen sind davon nicht beroffen.
Das System wurde nun unter Anderem auf den Handel mit Mibilfunkgeräten ausgedehnt. Betroffene Unternehmen, die von uns beraten werden, haben wir bereits ausführlich informiert.