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23.07.2021

Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen bei Arbeitszimmern

Der Gewinn aus dem Verkauf von Immobilien ist, wenn sie im Privatvermögen gehalten werden, nach Ablauf von einer Behaltefrist von 10 Jahren grds. steuerfrei. Wird eine Immobilie früher verkauft, dann kommt es auf die Nutzung der Immobilie an. Wurde eine Immobilie als Privatwohnung genutzt, dann ist unter bestimmten Voraussetzungen auch ein steuerfreier Verkauf innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf der Immobilie möglich. Der BFH hat nun entschieden, dass es dabei keine Rolle spielt, wenn hier z.B. bei einem Arbeitsverhältnis ein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht wurde und damit für diesen Raum der Charakter der Nutzung zu privaten Wohnzwecken entfallen würde. Solche Fälle kommen in der Praxis relativ häufig vor, so dass das Urteil des BFH zu begrüßen ist, da es nun eine lange bestehende Unsicherheit endgültig beendet.