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11.03.2021

Änderung der Nutzungsdauer für EDV-Geräte

Endlich wurde umgesetzt, dass Computer und Co nicht mehr über mehrere Jahre abgeschrieben werden müssen. Mit Schreiben vom 26.02.2021 hat das BMF die Nutzungsdauer für PC's und ähnliche Geräte auf 1 Jahr reduziert.