22.01.2019
Bescheinigung für Online-Händler
Die Finanzverwaltung hat das Muster einer Bescheinigung für Online-Händler bekannt gegeben. Die Plattformen Amazon und EBAY u.ä. sind verpflichtet von den dort tätigen Händlern die neuen Bescheinigungen einzuholen. Darin wird bescheinigt, dass der Händler beim Finanzamt als Unternehmer geführt wird.