22.10.2019
Kassensysteme bei Bargeldbetrieben
Zum Jahreswechsel tritt die nächste Stufe der Verschärfung der Vorgaben für digitale Kassensysteme in Kraft. Alle Betriebe, die digitale Kassensysteme verwenden, müssen einem umfangreichen Anforderungskatalog entsprechen. Die genaue Typenbezeichnung des Kassensystems ist der Finanzverwaltung zu melden.